Es gibt das bekannte Sprichwort: Dummheit schützt vor Strafe nicht und wieso es gerade jetzt wieder aktuell ist, erfahrt ihr in dem Blog. Rausreden kann hinterher schlimme Folgen haben.
Es ist bekannt, dass im Socialmediabereich Influencer gutes Geld verdienen können, doch lohnen sich Kooperationen mit Firmen wirklich und wieso beginnt das Finanzamt seit geraumer Zeit auf diese Zielgruppe aufmerksam zu werden? Was sollte man unbedingt wissen, bevor man Kooperationen eingeht? Kann man wirklich Geld verdienen oder sitzt man mit einem Fuß im Gefängnis?
Alle diese Fragen erhielt ich von meinen Followern und ich möchte Euch auf folgendes hinweisen:
Es ist bekannt, dass man bei Instagram, Facebook und Youtube Geld verdienen kann, doch wieso hat der Fiskus gerade jetzt ein Auge auf alle, die Kooperationen eingehen.
Je besser Deine Reichweite (sprich Anzahl der Follower und Community) ist, umso interessanter wirst Du für Firmen als Werber. Du wirst also angeschrieben von Firma XY, die ihr Produkt gerade von Dir vorgestellt haben möchte. Man fühlt sich im ersten Moment geschmeichelt, aber darfst Du das eigentlich einfach so? Welche Folgen kann es für Dich haben?
Zuerstmal muß jeder Influencer Steuern zahlen und mittlerweile sind die Finanzämter sehr clever im Recherchieren, wer wo welches Produkt vorstellt und beobachten genau die Socialmediakanäle.
Was brauchst Du also, wenn Du Werbung machen möchtest?
Zuerst einmal gehst Du eine gewerbliche Tätigkeit ein, Du mußt also eine Gewerbeanmeldung vorweisen können. Diese erhältst Du beim zuständigen Gewerbeamt für 20€. Dabei ist es vollkommen egal, ob Du im Berufsleben angestellt oder schon selbständig bist. Im letzteren Falle mußte Du Deine Gewerbeanmeldung erneuern bzw. einen Nachtrag dazu machen, wenn Du als Influencer tätig sein willst.
Es spielt keine Rolle, ob Du Gratisprodukte erhältst von Firmen oder ob Du einen Affiliatelink bewirbst. Dies ist ein Link, den Du bekommst um zum jeweiligen Unternehmen zu leiten. Klickt jemand auf den Link und kauft ein Produkt oder eine Dienstleistung, bekommst Du in dem Falle eine Provision. Dies wiederum ist eine Einnahme und diese mußt Du versteuern.
Ob Angestellter oder Selbständiger, wenn Du Einnahmen durch ein Unternehmen bekommst, mußt Du Steuern zahlen. Erfolgreiche Influencer müssen ausserdem Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen.
Hier paar Beispiele:
Wenn Du also nur neben Deiner Arbeit, also nebenberuflich, in den sozialen Netzwerken unterwegs bist, gilt die Freigrenze bis 410€. Einkünfte bis zu dieser Grenze sind steuerfrei.
Neben der Einkommenssteuer muß jeder Influencer auch an die Umsatzsteuer denken. Alle erzielten Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn Du ein Kleinunternehmer bist (Umsatz darf nicht mehr als 17500€ im Jahr sein) greift die Kleinunternehmerregelung nach §19. Der Vorteil wäre dann, dass der Influencer keine monatliche Umsatzsteueranmeldung machen muß.
Wenn Du als Influencer so erfolgreich bist, dass die Firmen sich um Dich reißen, mußt Du Rechnungen schreiben und auf dieser müssen 19% Mwst ausgewiesen sein.
Jeder Influencer ist gewerbesteuerpflichtig, da er ein Gewerbe betreibt.
Jetzt komme ich noch zu einem oft gefragten Thema:
Was ist mit Gratisprodukten, die jeweilige Unternehmen den Influencern zusenden. Erstmal denkt man, Gratis ist kostenlos und der Influencer macht ja oft als Gegenleistung Fotos für den Feed oder die Story.
Aber ACHTUNG: Auch wenn Du Gratisprodukte von Unternehmen zugesendet bekommst, sind diese steuerpflichtig.
Im ersten Moment sieht es aus wie ein Geschenk, aber dies ist es aus steuerlicher Sicht keineswegs. Der §8 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes besagt, dass alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, mit dem „um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Ablageort anzusetzen sind“.
Dies bedeutet für Dich als Influencer:
Zuerst solltest Du recherchieren bei der Firma, welcher Verkaufspreis ( in dem jeweiligen Onlineshop)das jeweilige „Geschenk“ hat. Denn auch wenn es gratis an Dich versandt ist, zahlst Du dafür Steuern. Der Influencer muß dann in seinen Unterlagen dies als Einnahme vermerken. Im Normalfall eine Rechnung schreiben.
Hier kommen die steuerfreien Ausnahmen an Produkten, die nicht versteuert werden müssen:
1. Sogenannte Werbe- und Streuartikel in einem Wert von unter 10€ sind steuerfrei.
2. Wenn Du von einem Unternehmen eine Ware (Kleidung, Nahrungsergänzungsmittel u.v.a.) nur zum Testen bekommst und diese Ware nach einem gewissen Zeitrahmen wieder an die Firma zurücksendest, ist dies steuerfrei. Denn in diesem Moment ist Dir wirtschaftlich nichts zugeflossen.
3. Unternehmen versteuern manchmal das Produkt pauschal, dann fallen ebenfalls keine Steuern an. Allerdings darf auch hier das Produkt den Wert von 10000€ nicht überschreiten. Wenn Du mehrere Produkte in einem Jahr bekommst, darf der Gesamtwert nicht die 10000€ Grenze überschreiten. Steuerfrei heißt es nur für die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer kann trotzdem fällig werden.
Das wichtigste für Influencer, die Kooperationen machen möchten ist, dokumentieren.
Alle Einnahmen, ob Gratisprodukte oder gesponserte Posts, solltest Du aufschreiben. Denn wenn das Finanzamt von Dir eine Auflistung haben möchte, mußt Du genauestens dokumentieren können, wann wofür das jeweilige Produkt genutzt wurde. Manche Unternehmen versenden einen Kooperationsvertrag, andere eine Vereinbarung oder Rechnung, in der z.B. die pauschale Versteuerung seitens der Firma angegeben ist. Alles sollte gut nachweisbar sein, damit Du Dir Ärger beim Finanzamt ersparen kannst.
Steuerhinterziehung ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Deshalb solltest Du einen Steuerberater um Hilfe bitten. Dieser kann Dir genau erklären, wie Du welche Einnahmen/Ausgaben dokumentieren mußt. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Das Beste ist also, Du fragst bei Kooperationen sofort wie das mit der Versteuerung ist. Versucht Dich das Unternehmen zu ködern, indem es Dir sagt „Du bekommst die Ware geschenkt und sollst dafür Foto und Story machen und das alles für nichts“, empfehle ich Dir abzulehnen, denn für jede Einnahme (auch wenn sie ein Geschenk sein soll) bist Du verpflichtet Steuern zu zahlen. Ebenso ist es bei den schönen Gewinnspielen, die viele bei Instagram anbieten. Auch hier mußt Du das was Du im Gewinnspiel anbietest versteuern.
Ich kann an einem Beispiel eines Influencers aus München sagen, dass dieser von den sogenannten „Geschenken“ ausging, artig den Aufwand von Storybeiträgen und Fotos auf sich nahm und dachte das ist ausreichend, quasi Plus Minus Null. Aber er mußte eine 5 stellige Steuernachzahlung abgeben. Beim Finanzamt wurden bereits viele neue Arbeitsplätze geschaffen und diese Mitarbeiter sollen sich ausschließlich mit den Influencern im Socialmediabereich beschäftigen.
Verlass Dich also nicht auf andere, denn sie denken nicht an Deine Steuern, denn das ist Deine Verantwortung. Hinterher zu sagen, dass Du es nicht gewußt hast, interessiert das Finanzamt wenig. Steuerhinterziehung ist strafbar.
Dummheit schützt eben nicht vor Strafe.
Sei klug und achte gut auf Dich.
Beste Grüße
Deine Ariane
Autsch … das alles wusste ich in der Form so
nicht, liebe Ariane.
Ganz herzlichen Dank dafür .
Mich haben auch schon Firmen angeschrieben,
aber ich möchte Freude haben mehr nicht …
liebste Grüße…Uschi
Liebe Uschi,
den vielen Emails nach, bist Du nicht die Einzige. Ich hoffe, ich konnte etwas für Aufklärung sorgen.
Lieben Gruß
Ja, das ist auf jeden Fall sehr sehr tricky und diese message sollte definitiv Weitertransportiert werden, schließlich hat ja jeder gefühlt einen Amazon affiliate link!
LG emira
Ich freue mich, wenn Du den Blog weiterempfiehlst. Viele Influencer erkennen nicht, dass sie mit jeder Kooperation einen „geldwerten Vorteil“ erhalten und diesen als Einnahme versteuern müssen. Vielen Dank für Deinen Kommentar liebe Emira.
Toller Blogbeitrag liebe Ariane … wie bei Insta schon erwähnt ist das ein sehr wichtiges Thema, das wirklich viele unterschätzen.
Vielen lieben Dank, Cornelia. Wenn man Werbung betreibt ist man „selbständig“, doch viele haben nicht mal eine Gewerbeanmeldung. Wer glaubt, dass er Glück hat und es ihn nicht trifft, darf sich nicht wundern, wenn das FA bald schreibt.
Liebe Ariane, vielen Dank für diesen umfangreichen Beitrag. Ich habe beruflich mit Influencern zu tun und stelle immer wieder fest, das es leider auch die gibt, die nur gratis Produkte haben möchten und nichts für die Firma leisten. Das ist eine ganz traurige Entwicklung, weil die Firmen auch machtlos sind, sie wollen ja keine schlechte Presse. Vielleicht hilft Dein Beitrag diesen Mädels einmal klar zu machen, dass auch der Erhalt der Waren nicht „umsonst“ ist, zumal wenn man diese nicht als Muster nutzt, sondern einfach für den privaten Verbrauch verwendet. Aber….es gibt natürlich auch ganz tolle Kooperationen….ich wollte nicht die Branche an sich schlecht machen….nur auch einmal einen Blick aus Sicht der Firmen auf dieses Thema werfen 🙂
Vielen lieben Dank für die Sichtweise aus der Firmenebene. Es gibt wohl überall Menschen die Geben und Nehmen noch nicht verstanden haben. Allerdings muß ich auch sagen, dass Firmen oft Werbung für lau haben wollen und sich einige Blogger zur Verfügung stellen, den Aufwand für Foto und Post in Kauf nehmen und dabei eben vergessen, dass sie die Werbungsware versteuern müssen. Die wenigsten Firmen versteuern pauschal und wissen zu schätzen, welch Aufwand dahinter steckt. Werbungskosten sind absetzbar für Firmen und es wäre schön, wenn Firmen weniger die Dummheit einiger Influencer ausnutzen würden, sondern Verträge und Werbungskosten auszahlen. Dann gibt es auf beiden Seiten einen Winwin-Effekt. Welcher Art von Ware bietet ihr an? Lasst ihr Euch die Ware wieder zurücksenden?
Ich habe Firmen kennengelernt, die in Kooperationen wirklich sehr professionell Vereinbarungen haben und da macht es als Blogger/Influencer automatisch noch mehr Spass die Werbung zu präsentieren. Ganz viel Erfolg für Euch.
Liebe Ariane, vielen Dank für Deine Rückmeldung 🙂 Ich arbeite für einen Online Kosmetikversand. Es ist eine ganz neue Marke in Deutschland und wir versuchen, auch ohne großes Budget bekannt zu werden. Solange noch keine Kooperation mit Drogeriemärkten besteht, ist es nicht einfach, weil Influencer nun einmal die Einzigen sind, die Produkte verbreiten können, ohne teure Werbeanzeigen zu schalten. Aber im Moment sind wir mega frustriet, weil alle Produkte haben möchten ohne dafür eine Leistung zu bringen. Viele scheinen auch nicht zu verstehen, dass Kooperation bedeutet auch etwas zu tun….und ja, wir sehen manchmal die Arbeit, die hinter einem Beitrag steht…..aber bei weitem nicht immer. Und wenn die versprochenen Beiträge etc nicht kommen, sind wir machtlos, weil man ja keine schlechte Presse will. Wir würden uns einfach freuen, wenn die Mädels sich an der Kosmetik erfreuen und dies mit der Welt teilen – und anerkennen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten handeln. Wie Du schon sagst: Geben und Nehmen …..jeder so wie er kann und es sollte immer fair sein 🙂 Zu Deiner Frage: Nein, wir lassen uns die Produkte nicht zurück schicken. Wir freuen uns, wenn die Mädels es verwenden 🙂 Übrigens Deine Seite ist super 🙂 …sie spricht mich privat einfach an, weil ich mich selber sehr intensiv damit beschäftige, ein freudvolles Leben zu führen. Ganz liebe Grüße und DANKE für die guten Wünsche.
Liebe Jeanine,
aus Deinem Schreiben entnehme ich, dass Du entweder möglicherweise die Steuergesetze noch nicht genau kennen kannst oder dringend einen Steuerberater fragen solltest. Wie bereits in meinem Artikel geschrieben, geht es eben nicht um die Firmen die Werbekosten sparen wollen am Influencer. Denn jeder Blogger/Influencer hat automatisch, wenn er Gratisware annimmt einen „geldwerten Vorteil“ und muß dies als Einnahme versteuern. Davon soll er auch Bilder machen für Story und Feed. Hat also Aufwand und steuerliche Belastung, wieso sollte das ein Blogger für umsonst machen? Bei allem Verständnis für Euer Startup-Unternehmen, aber so funktioniert Gewerbe nicht. Vielleicht kommt ihr tatsächlich besser mit Werbeanzeigen, denn da werdet ihr euch nicht ausgenutzt fühlen. Verständlich wenn nur Genommen wird, dass man als Firma dann einen Vertrag machen muss, um genau so etwas auszuschließen. Für den Blogger/Influencer ist es immer besser, wenn er die Ware nur kurz behält und dann wieder zurückschickt. Denn dann ist dies steuerfrei, alles andere belastet den Blogger. Die wenigsten wissen das und diese Unwissenheit kann ein böses Ende nehmen, wenn das Finanzamt kommt. Also ich empfehle diesen Gratisversand zu überdenken und auf jeden Fall einen Steuerberater aufzusuchen, um sich genauestens zu erkundigen. Schönen Wochenstart und liebe Grüße Ariane
Hallo du Liebe,
Sehr interessanter Beitrag.
Sollte ich neben meinen Hauptjob noch Produkte testen, darf dies bis zu 410€ monatlich geschehen ohne ein Gewerbe zuhaben?
Liebe Grüße